
Jeder Arzt mit einer Praxisbewilligung im Kanton Thurgau ist verpflichtet, Notfalldienst zu leisten. In der Regel verrichten Spezialärzte Notfalldienst in ihren Fachdisziplinen, während der allgemeine Notfalldienst die Domäne und eine wichtige Kernkompetenz der Grundversorger ist. Erfahrung und Wissen erlauben es den Hausärzten innert kurzer Zeit, die Lage einer sich in einer Notfallsituation befindenden Person zu erfassen und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Dies unabhängig von Tageszeit und Ort des Geschehens (Praxis, zu Hause oder gar unterwegs). Bei Bedarf behandelt der Notfallarzt den Patienten selber, bei schwereren Erkrankungen verweist er ihn ans Spital, in kritischen Situationen ruft er die Ambulanz zu Hilfe. Somit ist die Rolle des Notfalldienst leistenden Hausarztes im Gesundheitswesen zentral und wichtig.
